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Voraussetzung für Vaterschaftstest – Identifikation der Personen

Identifikation des Auftraggebers

Identifikation der Testpersonen.

Rechtlicher Hinweis zu Vaterschaftstest und DNA-Analyse.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Vaterschaftstest und einem DNA-Test die Personalien der untersuchten Personen geklärt sein müssen. Konkret bedeutet das für den Ablauf des Vaterschaftstests: bei DNA-Proben muss der Name der Testperson sowie das Datum der Probenentnahme auf jedem Röhrchen für den Vaterschaftstest vermerkt sein. Für alle Verbindlichkeiten betreffend der Identitätsangaben rund um den Vaterschaftstest haftet in vollem Ausmaß der Auftraggeber.

Name und Anschrift des Auftraggebers und ausgefüllter, unterschriebener Vertrag sowie Kopie des Lichtbildausweises sind Voraussetzung für den Auftrag. Sie übernehmen zur Gänze die Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit der übermittelten Daten rund um den Vaterschaftstest bei CONFIDENCE DNA-Analysen.

Ein wichtiger Hinweis rund um Vaterschaftstests für das Gericht (z.B. bei Vaterschaftsklagen):
Für Vaterschaftstests als Gerichtsgutachten ist die Anwesenheit aller Testpersonen (Vater, Muter, Kind) notwendig (sie können auch getrennt ins Labor kommen).
Der/die allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige wird die Befundaufnahme für den DNA-Test mit Identitätsnachweisen durchführen. Bitte Lichtbildausweise mitnehmen.